Dr. Arch. Sabine Raschke
Über 25 Jahre Berufserfahrung in Italien
Planen Sie in Abruzzen Ihr Traumhaus zu bauen oder eine bestehende Immobilie zu kaufen, zu übernehmen und zu renovieren? Dann können wir Ihnen helfen, dass Ihr Traum sich realisiert. Als deutsches Architekturbüro in Pescara arbeite ich seit über 25 Jahren in dieser prächtigen Region. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen alle erforderlichen Entwürfe, Pläne und Vorlagen und beantragen die notwendigen Genehmigungen. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir alle erforderlichen Entwürfe, Pläne und Vorlagen und beantragen die notwendigen Vor – und Nachgenehmigungen. Wir vergleichen Angebote und überwachen die Bauarbeiten, mit deutscher Gründlichkeit und Transparenz.
“Abruzzen ist mein CENTRO wo unberührte mittelalterliche Landschaften, deutscher langjähriger Leistungsanspruch und italienische Kreativität zusammenfinden”
Leistungen
Teamarbeit mit vertrauten Kollegen aus langjähriger Zusammenarbeit
Überwachung der Bauarbeiten
WIR sorgen dafür, dass auf der Baustelle alles nach Plan läuft mit Kontrolle der genehmigten Zeichnungen, Vorgaben und Qualitätsstandards.
Koordination von Handwerkern
WIR kümmern uns um die Organisation der einzelnen Bauunternehmen (z. B. Maurer, Elektriker, Installateure).
Kontrolle von Kosten und Terminen
WIR behalten den Überblick über das Budget und den Zeitplan, die von Ihnen vorgegeben werden
Abruzzen
Grüne Lunge Europas
bestechen durch eine atemberaubende Natur, die hohen Gipfeln des Apennins, Gran Sasso und Majella, bis zur Adriaküste finden Sie eine beeindruckende Vielfalt. Dies ermöglicht eine breite Palette an Aktivitäten wie Wandern, Skifahren, Mountainbiken und Wassersport. Drei Nationalparks und zahlreiche Naturschutzgebiete zeugen von der unberührten Schönheit und dem Engagement für den Umweltschutz.
FAQ
Als Deutsche/er ein Haus in Italien kaufen?
Für alle Mitglieder der Europäischen Union gibt es keine Beschränkungen bei dem Erwerb von Immobilien.
Was muss man denn zu Erst beachten?
Die Beantragung einer italienischen Steuernummer (Codice fiscale) ist notwendig, Sie kann bei den örtlichen italienischen Behörden oder bei einer der italienischen Auslandsvertretungen, wie z.B. die italienische Botschaft in Deutschland, beantragt werden.
Was muss ich beachten, wenn ich in Italien ein Haus kaufe?
Das italienische Immobilienrecht weicht in wesentlichen Punkten vom deutschen Rechtssystem ab. Spezifisch rechtliche Besonderheiten sind zu berücksichtigen – insbesondere hinsichtlich des schriftlichen Kaufangebots, des Vorvertrags (contratto preliminare), der Eigentumsübertragung sowie der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.
Das Kaufversprechen/Angebot
In Italien erfolgt der Erwerb von Immobilien häufig unter Mitwirkung eines Maklers. Wenn deutsche Kaufinteressenten ein ernsthaftes Interesse am Erwerb einer Immobilie zeigen, wird in der Regel ein schriftliches Kaufangebot unterbreitet. Dabei ist zwischen zwei rechtlich unterschiedlichen Formen des Kaufangebots zu differenzieren: dem widerruflichen und dem unwiderruflichen Angebot
Mit der Annahme des unwiderruflichen Kaufangebots durch den Verkäufer kommt in der Regel ein verbindlicher Vorvertrag (contratto preliminare) zustande. Aufgrund der rechtlich bindenden Wirkung eines solchen Angebots sollte dieses bereits sämtliche wesentlichen Bestimmungen und für den Käufer relevanten Vertragsklauseln enthalten. Sofern zwischen den Parteien Einigkeit über den Kauf besteht, kann ergänzend ein formeller Vorvertrag aufgesetzt werden, der die im Kaufangebot enthaltenen Regelungen konkretisiert und erweitert
LINK: Unwiderrufliches Angebot: Mit Unterzeichnung eines unwiderruflichen Kaufangebots (proposta irrevocabile di acquisto) verpflichtet sich der Käufer rechtlich zum Erwerb der Immobilie, sofern der Verkäufer das Angebot innerhalb der gesetzten Frist annimmt. In einem solchen Angebot wird in der Regel der Kaufpreis benannt sowie eine Annahmefrist festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums steht es dem Verkäufer frei, das Angebot anzunehmen, abzulehnen oder ein alternatives Angebot zu bevorzugen. Der Käufer ist während der gesamten Bindungsfrist rechtlich an sein Angebot gebunden und kann dieses nicht einseitig widerrufen
Der Vorvertrag
Der Vorvertrag (Preliminare di compravendita) enthält – ähnlich wie das Kaufangebot – sämtliche wesentlichen Angaben zur Immobilie sowie die Personalien und rechtlichen Daten der Vertragsparteien. Er stellt eine verbindliche Vereinbarung über den künftigen Abschluss eines endgültigen Kaufvertrags (rogito notarile) dar und kann – nach Unterzeichnung – beim zuständigen italienischen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) registriert werden. Mit Unterzeichnung des Vorvertrags verpflichten sich die Parteien rechtlich zum Abschluss des Hauptvertrags, sofern diese Verpflichtung nicht bereits zuvor durch ein unwiderrufliches Kaufangebot (proposta irrevocabile di acquisto) eingegangen wurde Ein Vorvertrag enthält (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- genaue Bezeichnung und Anschrift der Parteien;
- genaue Bezeichnung des Kaufobjektes mit Katasterauszug;
- Kaufpreis;
- Zahlungsmodalitäten;
- Datum des voraussichtlichen notariellen Kaufvertrages;
- Lastenfreiheit des Kaufobjektes und Bestätigung, dass keine Hypotheken bestehen und die
- Verpflichtung diese zu löschen vor dem definitiven Kaufvertrag;
- Zustand des Kaufobjekts und eventuelle Besonderheiten der Immobilie;
Gerade wenn die Zeitspanne zwischen Abschluss des Vorvertrags und des notariellen Kaufvertrages länger ist, kann man den Vorvertrag beim zuständigen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) innerhalb von 30 Tagen der Unterzeichnung registrieren. Die Trascrizione kann nur durch einen Notar erfolgen, weil sie eine notarielle Form des Vorvertrags voraussetzt, und bietet einen starken rechtlichen Schutz für den Käufer – z. B. gegen:
- Doppelverkauf an Dritte und
- Hypotheken, Pfändungen oder Insolvenz des Verkäufers
Die Eigentumsübertragung
Mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages (Rogito oder Atto notarile di compravendita) wird der Käufer neuer Eigentümer der Immobilie nach Gegenleistung der Kaufpreiszahlung.
Die Wahl des Notars liegt beim Käufer, ähnlich wie in Deutschland.
Der Notar ist verpflichtet, die Registrierung des Grundstücks, und die Katastereintragung der Immobilie zu überprüfen, sowie die baurechtliche Situation im Kaufvertrag aufzulisten (Schwarzbau)
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Italien?
Wird eine Immobilie verkauft, fällt auch in Italien die Grunderwerbsteuer an.
Die Grunderwerbsteuer (imposta sugli acquisti immobiliari) setzt sich in Italien aus drei verschiedenen Steuern zusammen:
- Registersteuer (imposta di registro)
- Hypothekensteuer (imposta ipotecaria)
- Katastersteuer (imposta catastale)
- Mehrwertsteuer (IVA – Imposta sul Valore Aggiunto)
Bei der Berechnung gibt es einige Unterschiede:
- handelt es sich nur um Privatpersonen oder Unternehmen (oder beides);
- handelt es sich um einen Erst- oder Zweitwohnsitz;
- handelt es sich um eien Erstverkauf oder eine Fertigstellung;
- Anrechnung der Registersteuer vom Kaufpreis oder Katasterwert;
- u.a.
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