Sabine Raschke

Leistungen

Als Mitglied der Architektenkammer in Italien bin ich vorlageberechtigt und erstelle Bauanträge, Werkplanungen und übernehme die Bauleitung Ihres Bauvorhabens.
Der Workflow wird durch die Teamarbeit mit vertrauten Kollegen aus langjähriger Zusammenarbeit geleistet.

Überwachung der Bauarbeiten

WIR sorgen dafür, dass auf der Baustelle alles nach Plan läuft mit Kontrolle der genehmigten Zeichnungen, Vorgaben und Qualitätsstandards.

Koordination von Handwerkern

WIR kümmern uns um die Organisation der einzelnen Bauunternehmen (z. B. Maurer, Elektriker, Installateure).

Kontrolle von Kosten und Terminen

WIR behalten den Überblick über das Budget und den Zeitplan, die von Ihnen vorgegeben werden

Prüfung von Rechnungen

WIR prüfen die eingehende Rechnungen der Baufirmen fachlich und kontrollieren die ausgeführten Leistungen

WIR sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen auf der Baustelle

Probleme, Änderungen oder Wünsche – zentrale Anlaufstelle und schnelle, professionelle Lösungen.

Welche seismische Zone?

Geotektonischer Kontext
Die Region Abruzzen liegt entlang des Apenninkamms und durch die Wechselwirkung der Krustenstrukturen wird eine erhebliche Seismizität erzeugt.
Die Erdbebengefährdung gehört zu den höchsten in Italien: Etwa 88 % der Gemeinden der Abruzzen liegen in Zonen mittlerer bis hoher Erdbebengefahr (Juni 2024)
Die Tragwerksplanung basiert nach den jüngsten Vorschriften auf der ermittelten punktuellen Erdbebenbeschleunigung (ag) und nicht mehr ausschließlich auf der Einteilung in Gemeindezonen“.

Die hügeligen und bergigen Gebiete im Landesinneren weisen eine höhere Konzentration von Zone 1 auf (Hauptstadt l’Aquila), während die Küstengebiete in sicheren Zonen liegen (Zone 2 + 3).

Dies spiegelt die lokale geophysikalische Situation wider: Die Erdbebengefährdung betrifft vor allem das Landesinnere und die Bergrücken.

In einem Kontext wie den Abruzzen mit hoher Erdbebengefahr sind folgende Punkte von entscheidender Bedeutung:

die Nutzung lokaler Beschleunigungskarten und des Erdbebenspektrums für die Tragwerksplanung, insbesondere die Bewertung der Anfälligkeit  bestehender Gebäude aus tragendem Mauerwerk, oder Gebäude die vor modernen Erdbebenstandards errichtet wurden.


MAPPA SEISMISCHE ZONEN


TABELLE DER GEMEINDEN IN ZONEN

Genehmigungsplanung

Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede zwischen Deutschland und Italien:

  1. Genehmigungssysteme
    Während in Deutschland in der Regel eine ausdrückliche Baugenehmigungspflicht besteht, verfolgt Italien ein deklaratorisches System, bei dem einfache Bauvorhaben durch bloße Mitteilungen (CILA, SCIA) begonnen werden können. Die klassische Genehmigung (Permesso di Costruire) ist nur für strukturell erhebliche Eingriffe erforderlich.
  1. Verfahrensdauer und -start
    In Italien kann bei SCIA-Verfahren das Bauvorhaben unmittelbar nach Einreichung begonnen werden, da es sich um ein Selbstzertifizierungsverfahren handelt. In Deutschland ist mit dem Bau grundsätzlich erst nach Erteilung der Genehmigung zu beginnen.
  1. Zuständigkeiten
    In Deutschland liegt die Zuständigkeit bei den Bauaufsichtsbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte, während in Italien das Sportello Unico per l’Edilizia (SUE) als zentrale Anlaufstelle auf kommunaler Ebene fungiert.
  1. Rechtsmittel und Kontrolle
    Das deutsche System sieht ein gestuftes Widerspruchs- und Klageverfahren vor. In Italien entfällt der Widerspruch, stattdessen ist direkt der Weg zu den Verwaltungsgerichten (T.A.R.) zu beschreiten. Zudem erfolgt die Kontrolle in Italien verstärkt nachträglich, etwa durch stichprobenartige Kontrollen der Baupolizei.
  1. Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung
    Beide Länder verfolgen zunehmend eine Digitalisierung der Bauantragsverfahren, wobei die Umsetzung stark kommunal geprägt ist, wobei in den größeren Gemeinden die Beantragung mittlerweile nur ONLINE möglich ist.

Die wichtigsten:

    1. CILA
    2. CILA tardiva
    3. SCIA (Alternativ zur Baugenehmigung)
    4. Baugenehmigung (PDC)
    5. Landschaftsgenehmigung (BB.AA.)
    6. Energieausweis (EPC)
    7. Gutachten oder Konsulenz

Vergütung und Honorar

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Leistungen und der Objekte hat sich eine individuelle Abstimmung der Honorare mit dem Auftraggeber durch Festlegung eines Stundenverrechnungssatz sehr bewehrt.

Bei umfangreicheren Leistungen, die den offiziellen Leistungsphasen zuzuordnen sind (z.B. Grundlagenermittlung), kann das Honorar prozentual zu den anrechenbaren Kosten des Projekts berechnet werden.

Architektenkosten berechnen in Italien