- Baugenehmigung (PdC)
Die klassische Baugenehmigung (Permesso di Costruire – PdC) wird genehmigt und ausgestellt vom Bauamt der zuständigen Stadtverwaltung. Der Erwerb dieser Genehmigung ist zwingend erforderlich für Bauarbeiten, die nicht unter die Kategorie des freien Bauens fallen, oder der anderen Genehmigungen wie CILA oder SCIA, insbesondere für die folgenden Eingriffsarten:
- Neubauten
- Städtebauliche Umstrukturierung: Transformation von Immobilien durch vollständigen Umbau, Abrisses mit Wiederaufbaus oder Nutzungsänderung;
- Umfassende Gebäudesanierung (Ristrutturazione edilizia maggiore): Eingriffe, die den bestehenden Gebäudeorganismus, ganz oder teilweise verändern, Änderungen des Volumens, der Fassaden oder der Nutzungsbestimmung mit sich bringen;
- Formänderungen der Bestandimmobilie und/oder denkmalgeschützte Immobilien: Jegliche Eingriffe, die die planimetrische und höhenmäßige Konfiguration von Immobilien, die landschaftlichen, historischen, künstlerischen oder architektonischen Beschränkungen unterliegen, verändern.
- Verfahren der Baugenehmigung
Nach der Ausarbeitung des Projekts für die Erlangung der Baugenehmigung, umfasst es die folgenden Phasen:
- Technische Vermessung: Durchführung einer sorgfältigen Inspektion vor Ort zur Erfassung dimensionaler und struktureller Daten der Immobilie oder des Grundstücks.
- Erstellung von grafisch-planerischen Unterlagen und technischem Bericht: Entwicklung der architektonischen, strukturellen und anlagetechnischen Unterlagen.
- Einreichung des Antrags: Formelle Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung bei der zuständigen Gemeinde (mittlerweile nur auf der Online-Plattform der Gemeinde möglich: SUE oder SUAP)
- Zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags berechtigte Personen
Der Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung muss zwingend von einem bei der jeweiligen Berufskammer (Geometer, Ingenieur, Architekt, u.a.) eingetragenene und vorlageberechtigter Techniker sein. Dieser Fachmann ist für die Erstellung der Projektunterlagen und die anschließende Einreichung der vollständigen Akte bei der zuständigen Gemeinde verantwortlich.
Dem Antrag müssen folgende wesentliche Dokumente beigefügt werden:
- Gestempelter Antrag (Domanda in bollo)
- Generalplan (Planimetria generale)
- Plano-volumetrische Berechnungen (Calcoli plano-volumetrici)
- Tabellen der belichteten Flächen (Tabelle delle superfici illuminanti)
- Allgemeiner technischer Bericht (Relazione tecnica generale)
- Bericht bezüglich architektonischer Barrieren (Relazione in merito alle barriere architettoniche)
- Konformitätsbescheinigungen der Anlagen (Certificazioni di conformità degli impianti)
- Kostenvoranschlag (Computo metrico estimativo)
- Bescheinigung des Eigentumstitels (Attestazione del titolo di proprietà)
- Zahlungsbelege für Sekretariatsgebühren und Bearbeitungskosten (Ricevute di pagamento dei diritti di segreteria e oneri istruttori)
- dazu kommen, je nach Ort und Immobilie weitergehende Genehmigungen und Bescheide.
- Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung ist im einheitlichen Baugesetz (Gesetz D.P.R. n. 380/2001) festgelegt. Darin heißt es: „Die Frist für den Beginn der Arbeiten darf ein Jahr ab dem Datum der Erteilung der Genehmigung nicht überschreiten; die Frist für die Fertigstellung darf drei Jahre ab dem Datum des Beginns der Arbeiten nicht überschreiten.“ Läuft die Genehmigung bald ab, kann für den noch zu erbringenden Teil der Arbeiten eine Verlängerung beantragt werden. Eine solche Verlängerung muss jedoch vor der Gewährung einer gründlichen Prüfung unterzogen werden.