Als Architekten sind wir verpflichtet, unsere Kunden umfassend und zutreffend zu beraten, insbesondere hinsichtlich Kosten und technischer Machbarkeit.
Die Beratung beschränkt sich auf baurechtliche Fragen, die direkt mit ihrer berufstypischen Aufgabe zusammenhängen, wie die Genehmigungsfähigkeit einer Planung oder die Sachverständigentätigkeit um offizielle Gutachten zu erstellen
Wichtig zu wissen, dass Architekten keine umfassende Rechtsberatung anbieten können, dies bleibt auch in Italien Anwälten und Notaren vorbehalten.